Bayern hat ein sogenanntes Landespflegegeld in Höhe von 1000€ eingeführt, welches ab September 2018 ausgezahlt wird.
Das Pflegegeld können in Bayern lebende Pflegebedüftige ab Pflegegrad 2 erhalten. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden und gilt dann solange die Voraussetzungen weiterbestehen.
Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder zuhause leben und versorgt werden.
Voraussetzungen für das Pflegegeld :

  • Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitraum der Antragstellung

Weitere Informationen und einen Antrag finden Sie => hier bzw.
unter www.landespflegegeld.bayern.de


Quelle: www.pflegegeld-info.de, 7/2018

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